Was ist Bildungsurlaub?
Mit Bildungsurlaub wird die Initiative von Arbeitnehmer*innen zum lebenslangen Lernen vom Staat gefördert.
Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit schafft für Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, sich fünf Tage im Jahr der persönlichen Weiterbildung zu widmen.
Arbeitnehmer*innen können die Inhalte beim Bildungsurlaub und der Bildungszeit selbst auswählen.
Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer*in (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung).
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub gibt es -mit Ausnahme von Bayern und Sachsen- in den meisten Bundesländern. Sämtliche Arbeitnehmer*innen wie auch Auszubildende der privaten Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes haben regelmäßig einmal/Jahr Anspruch auf Bildungsurlaub.
Es zählen auch Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte dazu.
Ohne Anspruch sind Beamte*innen, Richter*innen, Soldat*innen und Zivildienstleistende. Für sie gelten die Sonderurlaubsverordnungen der einzelnen Länder.
Für Beschäftigte, die weniger als fünf Tage in der Woche arbeiten (Teilzeit), ändert sich der Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend.
Bildungsurlaub kann zum ersten Mal nach sechsmonatigem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses genommen werden.
Erkrankt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer während des Bildungsurlaubs oder kann wegen einer Erkrankung nicht antreten, wird die Zeit der Erkrankung nicht auf den Bildungsurlaub angerechnet. Dem Arbeitgeber (und meistens auch dem Bildungsurlaubsanbieter) muss allerdings eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Wird der Bildungsurlaubsanspruch in einem Jahr nicht ausgeschöpft, kann der Anspruch mit in das folgende Kalenderjahr genommen werden. Es besteht die Möglichkeit, den Bildungsurlaub zu kumulieren oder getrennt von dem Bildungsurlaubsanspruch des laufenden Jahres geltend zu machen.
Nicht jede Weiterbildung ist auch als Bildungsurlaub geeignet. Bildungsurlaube von Bildungsträgern müssen bei der Behörde anerkannt und registriert sein.
Die Bildungsurlaube an der bba sind anerkannt und registriert:

