Was ist der Bildungsscheck (NRW)?
Mit dem Bildungsscheck (NRW) beteiligt sich das Land NRW zu 50 % und mit maximal 500 € an Ihren Weiterbildungskosten.
Es wird zwischen zwei Arten von Bildungsscheck unterschieden:
Individueller Bildungsscheck und betrieblicher Bildungsscheck.
Um einen Bildungsscheck zu erhalten, wird eine persönliche Beratung vor Weiterbildungsbeginn bei einer Beratungsstelle vorausgesetzt.
Bei diesem Beratungstermin werden dann Ihre individuellen Voraussetzungen für den Erhalt des Bildungsscheck (NRW) geprüft.
Individueller Bildungsscheck – die Fördervoraussetzungen im Überblick
Persönliche Fördervoraussetzungen
- Ihr Wohnsitz befindet sich in NRW.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt nicht mehr als 40.000 Euro bei Einzelveranlagung / nicht mehr als 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung (verheiratet/verpartnert).
Voraussetzungen an die Weiterbildung / den Weiterbildungsanbieter
- Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen (eine vorherige Anmeldung ist jedoch möglich).
- Die Weiterbildung hat einen Bezug zu Ihrer aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis / Pass mit Meldebescheinigung
- Kopie des Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt. (Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers ist kein zulässiger Nachweis!)
oder - Bestätigung einer Steuerberaterin / eines Steuerberaters, einer Fachanwältin / eines Fachanwalts für Steuerrecht oder eines Lohnsteuerhilfevereins.
Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein. - Angebot des Weiterbildungsanbieters mit genauer Bezeichnung der Weiterbildung und Firmierung des Bildungsträgers. (Kursbezeichnung und Anbieter werden auf dem Bildungsscheck vermerkt.)
Wie erhalte ich einen individuellen Bildungsscheck?
Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf oder rufen Sie uns an.
Betrieblicher Bildungsscheck – die Fördervoraussetzungen im Überblick
Betriebliche Fördervoraussetzungen
- Sitz und/oder Arbeitsstätte des Unternehmens ist in NRW.
- Das Unternehmen hat weniger als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente).
- Pro Kalenderjahr kann maximal 1 betrieblicher Bildungsscheck je Mitarbeiter/in ausgegeben werden. Insgesamt kann ein Unternehmen bis zu 10 Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten.
- Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden können keinen betrieblichen Bildungsscheck erhalten.
Voraussetzungen der Weiterbildung / des Weiterbildungsanbieters
- Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen (eine vorherige Anmeldung ist jedoch möglich)
Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin besteht, sind von einer Bildungsscheck-Förderungausgeschlossen (z. B. Sicherheitsingenieur/in, Datenschutzbeauftragte/r, Beauftragte/r für Immissionsschutz oder bei Fortbildungen zur Ladungssicherung, Betriebsratsseminare).
Notwendige Unterlagen
- Die Angaben zum / zur Beschäftigten (PDF-Datei · 307 KB) füllt jede Person aus, die einen betrieblichen Bildungsscheck nutzen möchte. Diese werden uns von Ihnen digital zugesendet.
- Nachweis, dass das Unternehmen weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigt (zum Beispiel Kopie des Jahresabschlusses, Erklärung einer Steuerberaterin / eines Steuerberaters oder Erklärung einer Wirtschaftsprüferin / eines Wirtschaftsprüfers). Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein.
- ggf. Unterschriftenvollmacht (PDF-Datei · 12 KB)
- Amtlicher Lichtbildausweis der Person, die die Bildungsschecks in unserer Beratungsstelle abholen kommt.
Durch Ausgabe des Bildungsschecks durch die Beratungsstelle wird bestätigt, dass das Unternehmen die datenschutzrechtlichen Hinweise für die Bildungsscheckinteressenten zur Kenntnisnahme erhalten hat
Wie erhalten wir einen betrieblichen Bildungsscheck?
Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf oder rufen Sie uns an.
Flyer des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW über den Bildungsscheck hier herunterladen.
