Welche finanziellen Hilfen und Fördermöglichkeiten gibt es eigentlich?
Bildungsgutschein der Arbeitsagentur.
und Aktivierungsgutschein (AVGS).
„KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ .
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD).
Arbeitsagentur und Jobcenter fördern Ihre Weiterbildung oder Umschulung bis zu 100 %. Nutzen Sie dafür Ihren Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
Was leisten diese Fördermöglichkeiten?
Ein Bildungsgutschein ist eine Zusicherung der Kostenübernahme einer Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Die Förderung schließt Lehrgangskosten, Fahrtkosten, auswärtige Unterbringungskosten, auswärtige Verpflegungskosten und Kinderbetreuungskosten ein. Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheines ist ein individuelles Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Fragen Sie Ihren Berater
Sie erhalten bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt. Damit können die Kosten für eine private Arbeitsvermittlung, ein professionelles Jobcoaching oder eine betriebliche Trainingsmaßnahme übernommen werden.
Das Förderprogramm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Kooperation mit dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF Plus 2021-2027) ins Leben gerufen. Ziel des Programms ist es, Freiberufler und Solo-Selbstständige durch maßgeschneiderte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu unterstützen. Ziel ist es, die Stabilität und Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle zu fördern und zu festigen.
Als Soldatin oder Soldat können Sie sich nach Dienstende mit dem Förderprogramm der Bundeswehr verschiedene Weiterbildungen fördern lassen. Mit dem BFD werden beispielsweise Erst- und Zweitausbildungen, das Erlernen einer Fremdsprache, vorberufsspezifische Weiterbildungen, Schulabschlüsse und Wirtschafts- und Techniklehrgänge finanziert.