Wo kann ich eine Umschulung beantragen -wie bekomme ich eine Umschulung finanziert?
Bei einer Arbeitslosigkeit fühlen sich viele Menschen oft hilflos oder haben Sorgen wegen ihrer beruflichen Zukunft. Das ist aber nicht nötig. Suchen Sie eine passende Lösung für dieses Problem. Es ist wichtig, dass Sie aktiv sind und Ihre Zukunft selber gestalten. Eine mögliche Lösung kann eine Umschulung sein.
Wenn Sie sich das fragen, dann klicken Sie auf: Was ist eine Umschulung?
Hier erklären wir Ihnen, wie Sie eine Umschulung beantragen können und sich dadurch auch staatliche Unterstützung sichern. Für die Dauer einer Umschulung kann Ihr Lebensunterhalt sowie die Umschulung selber durch die Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter durch den BIldungsgutschein finanziert werden.
Was ist wichtig, wenn Sie eine Umschulung beantragen möchten?
- Bei Arbeitslosigkeit oder wenn man von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann eine Umschulung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden
- Eine Umschulung kann aus gesundheitlichen Gründen auch bei der Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft oder der Krankenkasse beantragt werden
- Für eine Umschulung müssen Sie aber grundsätzlich erwerbsfähig sein
- Üblicherweise sind gesundheitliche Gründe oder Folgen eines Arbeitsunfalls geeignete Gründe für eine Umschulung
- Der für Sie zuständige Sachbearbeiter entscheidet darüber, ob Sie eine Umschulung erhalten. Also, überzeugen Sie Ihren Sachbearbeiter von Ihrer Umschulung
- Wenn Ihr alter Job ohne Perspektive ist oder wenn Sie durch den neuen Beruf nach der Umschulung viel bessere Aussichten auf dem Arbeitsmarkt hat, sind das ebenfalls sehr wichtige Gründe für eine Umschulung
Bevor Sie eine Umschulung beantragen, sollten Sie den für Ihre Umschulung zuständigen Kostenträger herausfinden.
Folgende Stellen kommen für die Beantragung einer Umschulung in Frage:
Umschulung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen
Wenn Sie arbeitslos sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG 1) haben, ist die örtliche Agentur für Arbeit für Sie zuständig. Zunächst versucht die Agentur für Arbeit Sie in einen neuen Job zu vermitteln. Möglicherweise wird Ihnen auch eine geeignete Weiterbildungsmaßnahme empfohlen. Mit dem Argument auf Ihre bessere berufliche Perspektive für die Zukunft können Sie Ihre Umschulung dort beantragen.
Die Förderung einer Umschulung ist eine sogenannte Kann-Leistung. Sie müssen Ihren Sachbearbeiter also mit den geeigneten Argumenten überzeugen. Vor allem dann, wenn Ihr bisheriger Beruf wenig Perspektive bietet, haben Sie gute Aussichten eine Umschulung zu erhalten.
Die Förderung wird durch die Ausstellung eines Bildungsgutscheins ermöglicht. Mit dem Bildungsgutschein können Sie bei einem anerkannten Anbieter eine Umschulung finanzieren.
Während einer Umschulung erhalten Sie möglicherweise zusätzliche finanzielle Unterstützung für:
- Fahrtkosten
- Unterbringungskosten
- Verpflegungskosten
- Kosten für Material und Arbeitskleidung
Darüber hinaus erhalten Sie als Umschüler natürlich auch weiterhin ALG 1 – unabhängig von der verbliebenen Anspruchsdauer. Für die Dauer der Umschulung, ist Ihr Lebensunterhalt damit gesichert. Außerdem erhalten Sie nach der Umschulung 1 Monat zusätzlich ALG 1, damit Sie sich eine Arbeitsstelle suchen können.
Weiterbildungsprämie: Eine erfolgreiche Umschulung mit einem Kammerabschluss wird vom Staat finanziell belohnt. Bei bestandener Zwischenprüfung erhalten Sie 1.000 Euro. Bei bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie weitere 1.500 Euro.
Umschulung bei dem Jobcenter beantragen
Haben Sie gar keinen Anspruch auf ALG 1 und beziehen stattdessen ALG 2 (Hartz IV), müssen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter die Umschulung beantragen. Dabei müssen Sie ebenfalls den Nutzen der Umschulung nachweisen.
Umschulung bei der Krankenkasse beantragen
Wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, ist Ihre Krankenversicherung der Ansprechpartner. Die Förderung ist dabei möglicherweise an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Diese erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Umschulung bei der Rentenversicherung beantragen
Damit Sie zukünftig wieder in die Rentenkasse einzahlen können, werden Umschulungen auch durch die gesetzliche Rentenversicherung finanziert. Dazu müssen Sie entweder eine Erwerbsminderungsrente beziehen oder mindestens 15 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Umschulung bei der Berufsgenossenschaft beantragen
Sind Sie durch einen Arbeitsunfalls berufsunfähig geworden, können Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft eine Umschulung beantragen. Das dabei gezahlte Umschulungsgeld soll Ihren Lebensunterhalt sichern und richtet sich nach der Höhe Ihres vorherigen Einkommens.